Folgende AGB's gelten beiderseits als anerkannt:

§ 1 - Geltung

Pflege zuhause (im nachfolgenden PZ genannt) hat ihren Sitz in 10785 Berlin, Kurfürstenstr. 34. Die Agentur beschäftigt sich mit der Vermittlung und Beratungstätigkeit von Haushaltshilfen und Betreuungspersonal an Familie und Angehörige von Pflegebedürftigen und handelt nach den Richtlinien der gültigen Gesetze sowie nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und der PZ. Bestimmungen oder Regelungen, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn sie durch die Geschäftsleitung der PZ genehmigt und bestätigt wurden. Die PZ behält sich das Recht vor die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Dem Kunden wird nach Zugang der Änderungsmitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Die Änderungen der AGB gelten für die PZ als genehmigt, wenn vom Kunden nicht innerhalb 14 Tagen bezüglich den neuen oder geänderten AGB ein schriftlicher Widerspruch eingelegt worden ist. Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzend werden für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und PZ herangezogen:

  • Preisliste und Leistungsbeschreibung
  • Patienten- Angehörigenfragebogen

§ 2 - Datenspeicherung

Der Vermittler ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermittlungsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im nötigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, Daten einzelner oder mehrerer Auswahlmitarbeiter ausnahmslos nicht an Dritte weiterzuleiten oder Einsicht zu gewähren.

§ 3 Vermittlung/Leistungsumfang

Die PZ sieht sich erst nach Eingang des unterschriebenen Vermittlungsauftrags in der Lage, die Auftragsabwicklung zu beginnen. Die PZ wird ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig, die bei Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages als bestätigt gelten. Die Vermittlung erfolgt nach den Informationen auf der Internetseite http://www.pflege-zuhause.org

  1. Der Umfang der von PZ zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der zu Vertragsbeginn aktuellen Fassung. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vermittlung um eine Dienstleistung der PZ handelt, die erbracht ist, sobald der Betreuer in der Familie eintrifft. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Betreuungs-Vertragsverhältnisses.
  2. Die PZ wird nach Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages, Ausfüllen des Patienten/Angehörigenfragebogens und Eingang der vereinbarten Gebühr mit der Suche nach einem Betreuer tätig.
  3. Die dem Patienten/ den Angehörigen überlassenen Unterlagen sich bewerbenden Betreuers sind ausschließlich für diese zur Einsicht bestimmt. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Tritt eine Beschädigung, Verlust oder Einbehaltung durch die Angehörigen/den Patienten ein, haftet diese für die Kosten der Wiederbeschaffung/Wiederherstellung, jedoch mit mindestens 20 EUR, sofern sie nicht nachweist, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
  4. Eine Weitervermittlung von durch PZ vorgeschlagenen Betreuern an Dritte ist nicht zulässig. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung wird eine Vermittlungsgebühr entsprechend der Preisliste fällig.

§ 4 Preise

  1. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Preisliste behält ihre Gültigkeit für die Dauer des Betreuer-Aufenthaltes in dem Haushalt des Patienten.
  2. Mit der Rücksendung des ausgefüllten Formulars „Vermittlungsauftrag des Patienten/der Angehörigen“ wird die Gebühr laut Preisliste fällig.
  3. Eine Rabattierung für den Fall, dass der vereinbarte Pflege Zeitraum nicht eingehalten wird, ist nicht vereinbart.

§ 5 - Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages eines tschechischen Unternehmens zum Einsatz einer tschechischen oder slowakischen Betreuungsperson in einem Senioren- oder Pflegebedürftigenhaushalt. Die eigentliche Leistungserbringung und Abrechnung erfolgt direkt über das Leistungserbringende Unternehmen. Die Vermittlung ist durch den Leistungserbringer bevollmächtigt, im Namen der Firma des Leistungserbringers Verträge abzuschließen und im Verlauf der Betreuung den jeweiligen Erfordernissen des Auftraggebers anzupassen oder abzuändern, sie ist Ansprechpartner für Änderungen und Probleme im Verlauf der Vertragsdauer. Bei Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen weitere Kosten der Leistungserbringerfirma, der Vermittler ist für das ausländische Unternehmen bei Verzug und nach Aufforderung durch die ausländische Leistungserbringerfirma Inkasso berechtigt.

§ 6 Rücktritt von der Vermittlung

Dem Kunden wird ein Recht zum jederzeitigen Rücktritt vom Vermittlungsvertrag eingeräumt. Der Anspruch von PZ auf die vereinbarte Gebühr bleibt dabei jedoch erhalten.

§ 7 Vertragskündigung durch PZ

  1. Die PZ behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Pflegekraft, die schuldhaft fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.
  2. Dieser Ausschluss betrifft auch die Patientenangehörige, gegen die oder deren Angehörige ein Verfahren schwebt, ein rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, wenn dieses in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch steht oder die Betreuer rechtswidrig beschäftigt/en.
  3. Der Anspruch von PZ auf Zahlung der vereinbarten Gebühr bleibt in derartigen Fällen erhalten.

§ 8 Dauer des Betreuer-Vertrags

Die Vertragslaufzeit zwischen dem Patienten/ Patientenangehörigen und dem Betreuer ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodell, ist jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren beschränkt. Der Betreuer-Vertrag endet darüber hinaus mit dem Ableben des Patienten.

§ 9 Leistungen des Patienten/Angehörigen/Betreuers

Arbeitzeiten, - Inhalte, Gehalt/Vertragssumme, sonstige materielle und immaterielle Leistungen, sowie der Urlaubsanspruch sind im Betreuer-/ Vermittlungsvertrag vereinbart.

§ 10 - Vertragsabschluss und Kosten

Hat sich der Patient oder seine Angehörige für einen Betreuer entschieden, wird ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zwischen dem Patienten oder seinen Angehörigen und dem Betreuer bzw. seiner Firma abgeschlossen. Der Vertrag wird dem Patienten oder seinen Angehörigen immer in dreifacher Ausfertigung zur Unterschrift vorgelegt und ist nur im Original gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der PZ zu hinterlegen.

Die Vermittlungskosten beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer des Vertrages mit der ausländischen Leistungserbringerfirma, sie werden bei Serviceinanspruchnahme im Vertragsverlauf oder gar notwendiger personeller Veränderung nicht erneut fällig.

Die Vermittlungskosten werden bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der ausländischen Leistungserbringerfirma sofort fällig und sind gesondert zu entrichten und anzusehen. Serviceleistungen vor Vertragsabschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer ausländischen Leistungserbringerfirma sind kostenfrei, es sei denn, eine vorgestellte Betreuungskraft wird seitens des Auftraggebers oder Dritten gesondert angeworben und wie auch immer anderweitig eingeladen und/oder beschäftigt bzw. der ausländischen Leistungserbringerfirma abgeworben und ohne den dortigen Dienstleistungsvertrag in Anspruch genommen.

Im letzteren Fall wird eine gesonderte Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro, zuzüglich zu den Vermittlungskosten netto sofort fällig.

§ 11 - Erfüllungsort, Gerichtsstand & Rechtsanwendung

  1. Für die von der PZ abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Als Erfüllungsort wird Berlin, Bundesrepublik Deutschland, vereinbart.
  3. Als Gerichtsstand wird das für Berlin zuständige Gericht vereinbart, sofern die Parteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen festen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§ 12 Haftungsbeschränkungen & Haftungsausschluss

PZ übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Betreuer gegenüber dem Patienten/den Angehörigen oder gegenüber sonstigen Dritten verursacht. Dem Patienten oder seinen Angehörigen wird dringend angeraten, insoweit für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz Sorge zu tragen.

Ansonsten beschränkt sich die Haftung von PZ auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der PZ oder von dieser beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen.
  2. Die PZ weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme von Daten durch Dritte nach dem Stand der Technik bei der Übertragung über offene Netze nicht sicher ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.

§ 14 Personenmehrheit

Soweit auf Seiten des Kunden eine Mehrheit von Personen gegeben ist, haften diese als Gesamtschuldner.

§ 15 Sonstiges

  1. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/ oder der Vermittlungsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt bei einer Unvollständigkeit dieser AGB.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.
  3. Alle Erklärungen der PZ können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.

§ 16 Haftungsausschluss

Für die Richtigkeit und den Inhalt der auf dieser Seite angebrachten Links zu anderen Webseiten wird keine Haftung und Verantwortung übernommen.

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