Pflege zuhause (im nachfolgenden PZ genannt) hat ihren Sitz in 10785 Berlin, Kurfürstenstr. 34. Die Agentur beschäftigt sich mit der Vermittlung und Beratungstätigkeit von Haushaltshilfen und Betreuungspersonal an Familie und Angehörige von Pflegebedürftigen und handelt nach den Richtlinien der gültigen Gesetze sowie nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und der PZ. Bestimmungen oder Regelungen, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn sie durch die Geschäftsleitung der PZ genehmigt und bestätigt wurden. Die PZ behält sich das Recht vor die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Dem Kunden wird nach Zugang der Änderungsmitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Die Änderungen der AGB gelten für die PZ als genehmigt, wenn vom Kunden nicht innerhalb 14 Tagen bezüglich den neuen oder geänderten AGB ein schriftlicher Widerspruch eingelegt worden ist. Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland.
Ergänzend werden für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und PZ herangezogen:
Der Vermittler ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermittlungsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im nötigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, Daten einzelner oder mehrerer Auswahlmitarbeiter ausnahmslos nicht an Dritte weiterzuleiten oder Einsicht zu gewähren.
Die PZ sieht sich erst nach Eingang des unterschriebenen Vermittlungsauftrags in der Lage, die Auftragsabwicklung zu beginnen. Die PZ wird ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig, die bei Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages als bestätigt gelten. Die Vermittlung erfolgt nach den Informationen auf der Internetseite http://www.pflege-zuhause.org
Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages eines tschechischen Unternehmens zum Einsatz einer tschechischen oder slowakischen Betreuungsperson in einem Senioren- oder Pflegebedürftigenhaushalt. Die eigentliche Leistungserbringung und Abrechnung erfolgt direkt über das Leistungserbringende Unternehmen. Die Vermittlung ist durch den Leistungserbringer bevollmächtigt, im Namen der Firma des Leistungserbringers Verträge abzuschließen und im Verlauf der Betreuung den jeweiligen Erfordernissen des Auftraggebers anzupassen oder abzuändern, sie ist Ansprechpartner für Änderungen und Probleme im Verlauf der Vertragsdauer. Bei Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen weitere Kosten der Leistungserbringerfirma, der Vermittler ist für das ausländische Unternehmen bei Verzug und nach Aufforderung durch die ausländische Leistungserbringerfirma Inkasso berechtigt.
Dem Kunden wird ein Recht zum jederzeitigen Rücktritt vom Vermittlungsvertrag eingeräumt. Der Anspruch von PZ auf die vereinbarte Gebühr bleibt dabei jedoch erhalten.
Die Vertragslaufzeit zwischen dem Patienten/ Patientenangehörigen und dem Betreuer ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodell, ist jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren beschränkt. Der Betreuer-Vertrag endet darüber hinaus mit dem Ableben des Patienten.
Arbeitzeiten, - Inhalte, Gehalt/Vertragssumme, sonstige materielle und immaterielle Leistungen, sowie der Urlaubsanspruch sind im Betreuer-/ Vermittlungsvertrag vereinbart.
Hat sich der Patient oder seine Angehörige für einen Betreuer entschieden, wird ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zwischen dem Patienten oder seinen Angehörigen und dem Betreuer bzw. seiner Firma abgeschlossen. Der Vertrag wird dem Patienten oder seinen Angehörigen immer in dreifacher Ausfertigung zur Unterschrift vorgelegt und ist nur im Original gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der PZ zu hinterlegen.
Die Vermittlungskosten beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer des Vertrages mit der ausländischen Leistungserbringerfirma, sie werden bei Serviceinanspruchnahme im Vertragsverlauf oder gar notwendiger personeller Veränderung nicht erneut fällig.
Die Vermittlungskosten werden bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der ausländischen Leistungserbringerfirma sofort fällig und sind gesondert zu entrichten und anzusehen. Serviceleistungen vor Vertragsabschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer ausländischen Leistungserbringerfirma sind kostenfrei, es sei denn, eine vorgestellte Betreuungskraft wird seitens des Auftraggebers oder Dritten gesondert angeworben und wie auch immer anderweitig eingeladen und/oder beschäftigt bzw. der ausländischen Leistungserbringerfirma abgeworben und ohne den dortigen Dienstleistungsvertrag in Anspruch genommen.
Im letzteren Fall wird eine gesonderte Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro, zuzüglich zu den Vermittlungskosten netto sofort fällig.
PZ übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Betreuer gegenüber dem Patienten/den Angehörigen oder gegenüber sonstigen Dritten verursacht. Dem Patienten oder seinen Angehörigen wird dringend angeraten, insoweit für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz Sorge zu tragen.
Ansonsten beschränkt sich die Haftung von PZ auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit auf Seiten des Kunden eine Mehrheit von Personen gegeben ist, haften diese als Gesamtschuldner.
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