Bei gleicher Kalorienaufnahme sind Kurzschläfer dicker als Langschläfer
CLEVELAND (ars). Wer oft die Nacht zum Tage macht, wird leichter dick als jemand, der lange schläft - selbst wenn beide gleich viel essen. "Achten Sie auf ausreichend Schlaf!" ist daher ein lohnender Rat für Patienten mit Gewichtssorgen.
Lebensgewohnheiten, die den Schlaf fördern, bezeichnet Dr. Sanjay R. Patel aus Cleveland als neuen Ansatz in der Prävention von Adipositas. Er leitet ihn aus der Nurses’ Health Study ab (Am J Epidemiol 164, 2006, 947). Knapp 70000 Frauen mittleren Alters füllten in 16 Jahren acht Mal Fragebögen aus, darunter mit Angaben zu Gewicht und Schlaf.
Schon zu Beginn waren Teilnehmerinnen mit höchstens fünf Stunden Schlaf durchschnittlich 2,5 Kilo und jene mit maximal sechs Stunden 1,2 Kilo schwerer als Frauen, die sieben Stunden pro Nacht schliefen.
Am Ende hatte sich die Schere noch weiter geöffnet: Zwar hatten alle Frauen zugelegt, aber die mit fünf Stunden Schlaf 1,1 Kilo und die mit sechs Stunden 0,7 Kilo mehr als die Vergleichsgruppe mit sieben Stunden.
Zudem war das Risiko einer Adipositas bei den Kurzschläferinnen um 15 Prozent erhöht. Erstaunlicherweise waren bei ihnen die Speckrollen gewachsen, ohne dass sie mehr gegessen hatten. Insofern vermuten die Autoren, dass Schlafmangel den Grundumsatz senkt, indem er den Tag-Nacht-Rhythmus stört und damit auch den Glukose- und Hormonstoffwechsel.
nach oben »Deutscher Schmerzkongress in Frankfurt / Massive Kritik an Gesundheitsreform
FRANKFURT/MAIN (vdb). Die schmerztherapeutische Versorgung in Deutschland orientiert sich offenbar immer stärker an ökonomischen Kriterien. Leidtragende seien Patienten, die oft erst nach einer Odyssee durchs Gesundheitswesen beim qualifizierten Therapeuten landen.
Im Fokus der schmerztherapeutischen Versorgung müsse wieder stärker der Patient stehen, sagten Dr. Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, und Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, zu Beginn des 18. Deutschen Schmerzkongresses gestern in Frankfurt.
Kritik äußerte Kongresspräsident Müller-Schwefe an der Gesundheitsreform und dem Arzneimittelspargesetz: "Nicht der Patient steht im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik, sondern der Versuch, die medizinischen Möglichkeiten durch Reglementierung zu beschränken - mit dem Ziel, maximale Kosteneinsparungen zu erreichen." Vor allem behinderten die Budgetierung ärztlicher Leistungen und der Trend zur Listenmedizin eine bessere Versorgung der 15 Millionen Schmerzkranken.
Koch und Müller-Schwefe beklagten darüber hinaus erhebliche Defizite bei der ärztlichen Vergütung. Die befürchteten Umsatzeinbußen in Höhe von über 30 Prozent nach Einführung des EBM im April 2005 seien eingetreten. "Viele Kollegen machen keine Schmerztherapie mehr." Man setze alle Hoffnung auf einen neuen EBM, in dem die sprechende Medizin wieder stärker gefördert werden müsse, so Marianne Koch.
nach oben »Französin erhält ein Jahr auf Bewährung / Beteiligte Krankenschwester frei gesprochen / Klare Regelungen gefordert
PéRIGUEUX ( DDB). Eine 35 Jahre alte Ärztin, die einer krebskranken Patientin aktive Sterbehilfe geleistet hat, ist in Frankreich zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Krankenschwester, die der Ärztin geholfen hatte, die tödliche Spritze zu verabreichen, wurde vom Gericht in der südwestfranzösischen Stadt Périgueux frei gesprochen. Beiden Frauen hätte im schlimmsten Fall 30 Jahre Haft wegen Vergiftung und Tötung drohen können. Die Affäre von Périgueux zeigt erneut, wie umstritten das Thema Sterbehilfe auch in Frankreich bleibt.
Seit 2004 dürfen Patienten zwar unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass ihre Behandlung beendet wird, schwierig wird es aber, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, ihre Wünsche zu artikulieren. Das traf auch auf die 65-jährige Patientin zu, die im Krankenhaus von Saint-Astier, einem Dorf in der Dordogne, mit Pankreaskrebs behandelt wurde. Die Patientin hatte nur noch wenige Tage zu leben und litt trotz hoher Morphindosen unter extremen Schmerzen.
Dr. Laurence Tremois, eine Praktische Ärztin, die außer in ihrer Praxis auch im Krankenhaus von Saint-Astier arbeitete, war eine Verwandte der Patientin und wollte dieser einen qualvollen Tod ersparen.
In den vergangenen Jahren sind schon einige französische Ärzte, die aktive Sterbehilfe geleistet haben, frei gesprochen worden. Doch in dem aktuellen Fall ging die Justiz davon aus, dass die Ärztin und die Krankenschwester weder die Patientin noch deren Familie um ihre Meinung gebeten hatten. Das bestritt der Sohn der Patientin.
Er erklärte, dass seine Mutter wenige Tage vor ihrem Tod den Wunsch nach Sterbehilfe geäußert hatte. Das habe die ganze Klinik gewusst. Kurz vor dem Prozess hatten etwa 2000 Ärzte in einem Manifest einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Sterbehilfe gefordert. Sonst würden weiter vielen Ärzten Prozesse wie in Périgueux drohen.
nach oben »Auftreten und Schwere der Symptome bei Asthma ist Tag-Nacht-Rhythmus unterworfen / Kortikoidtherapie ist nachmittags am sinnvollsten
MANNHEIM (bd). Die Wahrscheinlichkeit, an einem Asthma-Anfall zu sterben, ist zwischen zwei und vier Uhr morgens am höchsten. Chronobiologische Untersuchungen haben ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt die Bronchialweite am geringsten ist. Das müsse bei der Therapie berücksichtigt werden, so Professor Roland Buhl aus Mainz.
Das Auftreten von asthmatischen Beschwerden sowie die Schwere der Symptome unterliegen nach Angaben des Kollegen einem Tag-Nacht-Rhythmus. Nächtliche Beschwerden wie Husten und Atemnot kämen durch die verringerte Bronchialweite zu Stande. Eine Rhythmik der Bronchialweite gebe es auch bei Gesunden, sagte Buhl beim Pneumologen-Kongress.
Als Ursachen für die nächtliche Bronchokonstriktion werden systemische und lokale Faktoren angenommen sowie die nächtliche Vagusdominanz. Das führt zu einem verringerten Peak Flow. Auch Entzündungsreaktionen seien von Bedeutung, sagte der Pneumologe bei einem Symposium von Merck Pharma. Nachts steige die Entzündungsbereitschaft, warum das so ist, sei bisher unbekannt.
Buhl vermutet, dass neuroendokrine, immunologische und entzündliche Gründe für die nächtliche Häufung der Beschwerden die Ursache sind. Diese für Asthma beschriebenen Phänomene seien bei Patienten mit COPD bislang kaum dokumentiert, berichtete Buhl.
Welche Auswirkungen hat die zirkadiane Rhythmik bei Asthma auf die Therapie? Prinzipiell unterscheide sich die Behandlungsstrategie zunächst nicht von der bei persistierendem Asthma, so Buhl. Bei Patienten mit nächtlich besonders ausgeprägter Asthma-Symptomatik könne außer der antientzündlichen und bronchodilatatorischen Basistherapie schon ein geeignetes Timing der Medikation zur besseren Kontrolle der nächtlichen Beschwerden führen.
Buhl verwies auf eine Studie, in der Patienten bei nächtlichem Asthma eine systemische Kortikoidtherapie mit 50 mg Prednison zu verschiedenen Tageszeiten erhielten: Um acht Uhr, um 15 Uhr oder um 20 Uhr. Bei den Patienten wurde nachts um vier Uhr und morgens um elf Uhr eine Spirometrie gemacht.
Der nächtliche Abfall der Lungenfunktion war bei den Patienten am wenigsten ausgeprägt, die Prednison um 15 Uhr eingenommen hatten. Somit sei bei Einmaleinnahme nachmittags der beste Zeitpunkt, bei zweimaliger Einnahme der Morgen und der Nachmittag, riet Buhl. Das Unternehmen aus Darmstadt bietet Tabletten mit dem Wirkstoff Prednison als Decortin® an.
nach oben »Darmkrebs-Patienten nach Op profitieren von Nachsorge
SEATTLE (ple). Eine US-Studie bestätigt, dass Darmkrebs-Patienten nach der Op von der Koloskopie-Nachsorge profitieren. Sie trägt dazu bei, dass nach fünf Jahren mehr Patienten noch am Leben sind als wenn keine Koloskopie erfolgt.
In der Studie mit mehr als 1000 Darmkrebs-Patienten über 60 Jahre lebten nach fünf Jahren noch etwa 77 Prozent jener Patienten, bei denen nach der Op mindestens einmal eine Koloskopie gemacht worden war. In der Vergleichsgruppe ohne Koloskopie lebten nur noch 52 Prozent. Der Nutzen der Koloskopie war unabhängig davon, ob sie innerhalb von 18 Monaten, zwischen 18 und 35 oder zwischen 36 und 60 Monaten nach der Diagnose gemacht wurde (Clin Gastroenterol Hepatol-Online).
Die Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechelkrankheiten empfiehlt zur Erkennung von Lokalrezidiven und Zweitumoren, alle Patienten präoperativ oder innerhalb von sechs Monaten nach Op zu koloskopieren. Eine Koloskopie zur Erkennung von metachronen Karzinomen oder Polypen sei nach drei Jahren und dann alle fünf Jahre nötig.
nach oben »Marseille-Kliniken stellen Erhebung zur Situation der Pflege zu Hause vor / Finanzwissenschaftler gegen Erweiterung des Leistungskatalogs
BERLIN (ble). Pflegende Angehörige fühlen sich vom Staat im Stich gelassen. Die Generation der über 50-Jährigen trifft außerdem bisher kaum Vorsorge für den Pflegefall. Das sind einige der Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Marseille-Kliniken.
Mit der Erhebung gebe es zum ersten Mal eine "aktuelle Situationsbeschreibung" über die Lage von Betroffenen und ihren Angehörigen, sagte Klaus Peter Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid. So hat etwa jeder fünfte Deutsche ab 18 Jahren einen Pflegefall im Familienkreis. Nur 30 Prozent der Befragten, die einen Bedürftigen pflegen, fühlen sich demnach angemessen unterstützt. Dagegen zeigten sich 65 Prozent von den Hilfen durch Staat und Gesellschaft enttäuscht.
Bei den Bereichen, in denen Pflegende mehr Hilfe erwarten, stehen finanzielle Unterstützung mit sieben Prozent und eine bessere Betreuung rund um die Uhr mit sechs Prozent im Vordergrund. Bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung stehen für die über 50-Jährigen die Qualität des Pflegepersonals und eine ganzheitliche Betreuung an erster Stelle. Knapp jeder Dritte gab an, bei Pflegebedürftigkeit auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein, jeder Fünfte hat eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Zudem seien viele Wohnungen nicht altersgerecht eingerichtet.
Der Vorstandsvorsitzende der Marseille-Kliniken, Axel Hölzer, forderte die Bundesregierung auf, für die bundesweit rund 10 000 Pflegeheime ein Zertifizierungsverfahren nach dem Vorbild der Zertifizierung für Krankenhäuser mit dem KTQ-Siegel einzuführen. Die bisherigen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und die Heimaufsichten seien wenig effizient und uneinheitlich.
Der Finanzwissenschaftler Professor Bernd Raffelhüschen bezeichnete den von den unionsregierten Ländern geplanten Zusatzbeitrag von sechs Euro für den Aufbau eines zusätzlichen Kapitalstocks als unzureichend. Schon heute müsste der kostendeckende monatliche Sozialversicherungsbeitrag eines Rentners 40 bis 50 Euro betragen. Zudem forderte er, den Leistungskatalog der Pflegeversicherung einzufrieren. Damit wandte er sich gegen Pläne, die Demenz in den Katalog aufzunehmen.
nach oben »Vareniclin kann Entzugserscheinungen mindern und Rückfall vorbeugen
MANNHEIM (grue). Der Ausstieg aus der Nikotinsucht kann mit Vareniclin erleichtert werden. Kollegen können das von den Patienten zu zahlende Lifestyle-Medikament auf dem Grünen Rezept verschreiben.
Das seit kurzem erhältliche Vareniclin (Champix®) bindet als partieller Agonist anstelle von Nikotin an Acetylcholinrezeptoren und blockiert diese. Dopamin wird ausgeschüttet, allerdings weniger als beim Rauchen. Die Stimulation des dopaminabhängigen Belohnungssystems mindert Entzugserscheinungen.
Zudem beugt die Substanz als Antagonist einem Rückfall vor: Denn greift der Raucher erneut zur Zigarette, kann das Nikotin nicht mehr am Rezeptor andocken. Der erhoffte Dopamin-Kick bleibt aus. "Mit Vareniclin schaffen im Vergleich zu Placebo mehr als doppelt so viele Raucher den Ausstieg aus der Sucht", sagte Dr. Thomas Hering aus Berlin bei einem Pfizer-Symposium in Mannheim.
In den Zulassungsstudien waren nach zwölf Wochen Therapie mit Vareniclin 44 Prozent der Studienteilnehmer tabakabstinent, mit dem Vergleichprodukt Bupropion 30 Prozent und mit Placebo 18 Prozent. "Was zählt, sind allerdings die Erfolgsraten der Nachbeobachtung nach einem Jahr", so Hering. "Nur mit Willenskraft schaffen nämlich höchstens fünf Prozent der Raucher den Absprung von der Zigarette". Mit Entzugshilfen sieht es besser aus: In den Studien waren nach einem Jahr zehn Prozent mit Placebo, 15 Prozent mit Bupropion und 23 Prozent mit Vareniclin rauchfrei.
Um am Ende der Mühen auch abstinent zu sein, sollten die Patienten zwischenzeitlich immer wieder motiviert werden, empfahl der Pneumologe. Darauf seien besonders Patienten mit COPD angewiesen, denn sie könnten trotz ihrer Atemwegsbeschwerden noch weniger als andere Raucher auf Tabak verzichten.
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin bereitet eine Leitlinie zur Tabakentwöhnung bei COPD vor. Demnach sollte allen nikotinentzugswilligen COPD-Patienten ein Entwöhnungsprogramm mit medikamentöser und psychosozialer Unterstützung angeboten werden.
nach oben »Angehörige zu befragen bringt bei der Diagnose oft mehr als die Eigenanamnese
SEEON (wst). Alzheimer-Patienten entwickeln oft erstaunliche Fähigkeiten, um ihre kognitiven Defizite zu kompensieren. Dies kann die Diagnose erschweren und den Beginn einer Therapie verzögern.
Konzentrationsstörungen, Überforderungsgefühl, vorzeitige Erschöpfung, Depressivität, Antriebsmangel, Interessenlosigkeit und diffuse Ängste - solche Symptome können bei Personen jenseits des 50. Lebensjahres eine beginnende Alzheimer-Erkrankung bereits Jahre vor Beginn kognitiver Störungen ankündigen. Darauf hat Dr. Klaus Sallach aus Gelsenkirchen hingewiesen.
Allerdings seien diese Prodromalsymptome zu unspezifisch, um allein damit einen Alzheimer-Verdacht zu begründen, sagte der Neurologe und Psychiater bei einer Veranstaltung von Janssen-Cilag in Seeon. Bei zusätzlichen Hinweisen auf kognitive Beeinträchtigungen, die sich mit Demenztests erfassen lassen, sollte aber dann doch an eine beginnende Alzheimer-Erkrankung gedacht werden.
Ein solcher Test verschafft auch mehr Klarheit, wenn die Patienten ein merkwürdiges Verhalten zeigen. So gelingt es Alzheimer-Patienten für einige Zeit oft noch erstaunlich gut, trotz reduzierter geistiger Leistung mit unterschiedlichen Strategien die Fassade der Normalität aufrecht zu erhalten. Manche Patienten verlassen etwa bei starkem Verlust der räumlichen Orientierung mit einem Stadtplan das Haus, um getarnt als Tourist mit fremder Hilfe stets wieder zurück zu finden. Die Unfähigkeit, Buchstaben-Anordnungen als sinnvolle Wörter zu erkennen, wird wiederum gerne mit Verweis auf die vergessene Lesebrille entschuldigt.
Sallach stellte klar, dass bei Verdacht auf eine Alzheimer-Demenz die Fremd-Anamnese oft wichtigere Informationen als die Eigen-Anamnese bietet. Störungen der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, des Denkens, der Orientierung und der Sprache sowie wegweisende nicht-kognitive Begleitsymptome wie sozialer Rückzug, Misstrauen, Aggressivität, Agitiertheit, Angst, Wahn und Halluzinationen werden von Angehörigen oft deutlicher wahrgenommen und klarer ausgesprochen als vom Betroffenen selbst.
Bei Patienten, die wahnhafte und vielfach misstrauisch gefärbte Erlebnisse schildern, sollte der Arzt zunächst vorgeben, diese zu glauben, sagte Sallach. Anderenfalls wird das Vertrauensverhältnis gestört.
Evidenzbasierte Pharmakotherapie der Wahl bei leichten bis mittleren Stadien einer Alzheimerdemenz sind Cholinesterase-Hemmer wie Galantamin (Reminyl®). Diese wirken sich günstig auf die Kognition und Aktivitäten des täglichen Lebens aus. Mit einer frühzeitig begonnenen Behandlung kann man die Pflegeheimeinweisung im Schnitt um zwei Jahre hinausschieben, sagte Sallach.
nach oben »BERLIN (dpa). In Deutschland haben nach den Erkenntnissen von Fachärzten etwa drei Millionen Menschen eine Harninkontinenz. Dabei sind deutlich mehr Frauen als Männer betroffen.
Der Hauptanteil der Betroffenen sind Frauen mit 2,6 Millionen; bei den Männern sind es etwa 400 000. Darauf wies der Präsident der Europäischen Gesellschaft für Urologie (EAU), Professor Udo Jonas, zum Auftakt der europäischen Urologentagung in Berlin hin. Frauen über 65 Jahren seien dabei besonders häufig betroffen.
"Trotz der eingeschränkten Lebensqualität gehen viele Frauen jedoch erst spät zum Arzt", sagte der Urologe. "Alles unterhalb der Gürtellinie ist noch immer Tabu, da wollen viele nicht drüber reden." Dabei könne den Betroffenen meist durch Medikamente oder eine Operation gut geholfen werden, sagte Jonas.
Bekanntlich wird Inkontinenz bei Frauen häufig durch Schwangerschaften und die damit verbundene Schwächung des Beckenbodens verursacht. Eine Empfehlung von Spezialisten ist, dass besonders auch Hausärzte Frauen auf eine mögliche Harninkontinenz ansprechen. Etwa, ob unwillkürlich Urin beim Husten oder Heben abgeht, oder ob sich jemand wegen Harndrangs kaum noch aus dem Haus traut.
nach oben »Vor der Bundestagsdebatte am Donnerstag legen Abgeordnete aus vier Fraktionen gemeinsamen Entwurf vor
BERLIN (fuh). Abgeordnete aus vier Bundestagsfraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen geeinigt. Danach sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr handlungsfähigen Menschen nur bei einem irreversibel tödlichen Krankheitsverlauf oder bei dauerhafter Bewusstlosigkeit möglich sein.
Der Entwurf ist von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) erarbeitet worden.
Wenn eine Erkrankung noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat, soll dem Entwurf zufolge nur in Ausnahmefällen ein Behandlungsabbruch erlaubt sein. Bedingung: Der Patient ist ohne Bewusstsein und wird nach ärztlicher Erkenntnis trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wieder erlangen. Er muss in seiner Verfügung den Behandlungsabbruch für diesen Fall eindeutig angeordnet haben.
Der parteiübergreifende Entwurf ist in der FDP-Bundestagsfraktion auf Widerspruch gestoßen. Die Formulierungen ermöglichten Betreuern und Ärzten, Patientenverfügungen auszuhebeln, kritisierte etwa die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP trommelt derweil für ihr eigenes Konzept: Danach sollen Therapiebeschränkungen in jeder Krankheitsphase erlaubt sein. Nur in Konfliktfällen soll ein Vormundschaftsgericht entscheiden.
Am Dienstag wird die Bundesärztekammer überarbeitete Handreichungen zum Umgang von Ärzten mit Patientenverfügungen vorstellen. Am Donnerstag ist eine dreistündige Aussprache zu diesem Thema im Bundestag angesetzt, bei der allerdings noch nicht über konkrete Gesetzentwürfe entschieden werden soll.
Formulierungshilfe PatientenverfügungDer Bundestag hat über Patientenverfügungen diskutiert. Und dabei offengelegt, wie schwierig es sein wird, eine gesetzliche Regelung zu finden.
Von Katharina SchulerSo leise und rücksichtsvoll hat man die Stimmung im Bundestag noch selten erlebt. Weil es am Donnerstag um letzte und existenzielle Fragen ging, durften die Abgeordneten einmal jenseits aller Fraktions- und Parteizwänge miteinander diskutieren. Das Thema war auch so schwierig genug. Auszuloten war, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen und wie diese gegebenenfalls aussehen könnte.
Auch wenn die Abgeordneten sich hinterher davon beeindruckt zeigten, dass es ihnen gelungen war, dieses emotionale Thema so „ganz ohne Schaum vor dem Mund“ zu behandeln: Rasch kristallisierten sich drei Meinungen zum Thema im Parlament heraus. Da gibt es jene, die im Namen der Selbstbestimmung möglichst weitreichende Patientenverfügungen einführen wollen. Sie unterstützen den Gesetzentwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. Dagegen betont die Gruppe um den Unionsabgeordneten Wolfgang Bosbach vor allem den Schutz des Lebens und plädiert für eine Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügungen. Wieder andere lehnen eine gesetzliche Regelung der Problematik ab.
Zwar gebe es, begründete Stünker seinen Antrag, ein „Recht auf Leben“, aber keine „Pflicht zu leben“. Deswegen müssten Menschen darüber entscheiden dürfen, unter welchen Umständen sie lieber sterben als leben wollten. Ein Patient, der bei Bewusstsein sei, argumentierte auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), könne jede Behandlung ablehnen, selbst wenn die Ärzte dies für unvernünftig hielten. Wieso also sollte dies nicht auch für einen Menschen gelten, der nicht mehr bei Bewusstsein ist, seinen entsprechenden Willen aber zuvor schriftlich niedergelegt hat?
Bosbach fiel die Antwort darauf nicht schwer. „Weil es ein Unterschied ist, ob man in einer akuten Krankheitssituation nach ausgiebiger ärztlicher Beratung eine Entscheidung trifft, oder ob man diese Entscheidung bereits Jahre zuvor auf rein hypothetischer Grundlage gefällt hat“, erwiderte er. Es gebe Patienten, die vorsorglich eine Patientenverfügung getroffen hatten, im Falle der tatsächlichen Erkrankung aber noch bei Bewusstsein waren. Den Ärzten zufolge hätten sich diese Patienten in der akuten Situation fast immer anders entschieden, als es in ihrer Verfügung festgelegt war.
Diese Erfahrung konnte auch der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler bestätigen. Der Parlamentarier hat vor seinem Eintritt in die Politik als Krankenpfleger mit Demenzkranken gearbeitet. Viele seiner Patienten hätten im Zustand vollständiger Demenz einen fröhlichen und ausgeglichenen Eindruck gemacht, sagte er. Dagegen hätten sie zu Beginn ihrer Krankheit, wäre dies damals schon üblicher gewesen, vermutlich verfügt, dass sie im Zustand der vollständigen Selbstvergessenheit keine lebenserhaltende Behandlung mehr wollten.
Noch gravierender zeigt sich das Dilemma nach Unfällen oder bei anderen Erkrankungen, in denen Patienten später wieder zu Bewusstsein gelangen. Nicht wenige seien dann froh, dass ihre Patientenverfügung nicht gefunden wurde, sagte Bosbach. Das Leben mit der Krankheit stelle sich als lebenswerter heraus, als man als Gesunder vermutet hatte. Deswegen dürften Patientenverfügungen nur das Leiden von Sterbenden abkürzen, nicht aber das Leben beenden.
Zypries und viele andere, die eine umfassende Gültigkeit der Patientenverfügung wollen, sehen dies jedoch anders. Schließlich sei genauso gut denkbar, dass ein Patient entgegen seiner Verfügung am Leben erhalten werde und dies keineswegs gut finde. Deswegen solle jemand, der zum Beispiel nach wiederholtem Infarkt eine starke Hirnschädigung fürchten muss, festlegen dürfen, in einem solchen Fall nicht wiederbelebt zu werden. Die Einschränkung der Patientenverfügung auf die Sterbesituation sei nicht verfassungskonform, da sie dem Recht auf Selbstbestimmung widerspreche, sagte Zypries.
Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese versuchte zwischen beiden Ansichten zu vermitteln. Sie argumentierte, dass schließlich jeder in die Patientenverfügung hineinschreiben könne, ob lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden sollten, wenn die Krankheit sicher tödlich verlaufe, oder auch in anderen Fällen. Der Staat müsse hier also keine Vorentscheidung treffen.
Bleibt noch die Frage, ob ein Gesetz überhaupt notwendig ist. Bereits heute sind Patientenverfügungen möglich und verbindlich. Nach den ablehnenden Einlassungen der Bundesärztekammer keimen deshalb auch bei manchen Abgeordneten Zweifel. Zumal sich beispielsweise in den USA gezeigt hat, dass dort, wo es entsprechende Gesetze gibt, nur wenige Menschen eine Patientenverfügung verfassen. Und häufig trifft diese gar nicht auf den eintretenden Krankheitsfall zu. Das Sterben lasse sich eben nicht komplett rationalisieren, finden die Gegner einer gesetzlichen Regelung.
Dennoch dürfte es im Bundestag derzeit eine klare Mehrheit für ein Gesetz geben. Auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes für eine Verbindlichkeit der Verfügungen sei die rechtliche Lage vielen Ärzten zu unklar, argumentieren die Befürworter. Häufig würden Patientenverfügungen deswegen nicht angewandt. Ein reiner Appell zu mehr Aufklärung werde da nicht genügen.
In zweifacher Hinsicht bestand allerdings Einigkeit unter den Abgeordneten. Zum einen reichen Patientenverfügungen nach Auffassung der Mehrheit bei Weitem nicht aus, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Die Menschen fürchteten sich nicht nur vor dem hinausgezögerten Tod, sondern vor einem einsamen und schmerzhaften Sterben, wurde immer wieder betont. Deswegen komme es vor allem auch auf einen Ausbau von Hospizen und der Schmerztherapie an. Zum anderen dürfe es keinerlei Druck im Hinblick auf die Erstellung von Patientenverfügungen geben. Wenn Pflegeheime etwa eine Patientenverfügung darüber verlangten, dass bestimmte Therapien nicht erwünscht seien, sei dies ein Skandal, so der SPD-Abgeordnete René Röspel. Auf keinen Fall dürfe auf diese Weise ein Ausweg aus dem Pflegenotstand gesucht werden.
Nun haben die Abgeordneten viel Zeit, sich eine Meinung zu bilden. Konkrete Gesetzentwürfe sollen erst im Sommer eingebracht werden. Derzeit scheint allerdings Stünkers Entwurf für eine weitgehende, verbindliche Patientenverfügung die besten Chancen zu haben. Er wird nicht nur von den meisten SPD-Abgeordneten, sondern auch von Teilen der Grünen und der FDP unterstützt. Bosbach erhält dagegen vor allem aus dem konservativen Lager Zustimmung, obwohl auch er seinen Antrag gemeinsam mit Abgeordneten von Grünen, SPD und FDP erstellt hat. Bei der endgültigen Entscheidung werden die Abgeordneten jedenfalls - genau wie in der Debatte vom Donnerstag - nur ihrem Gewissen verpflichtet sein.
Stellungnahme_Patientenverfuegung.pdfVon Veit Medick
Ans Bett gefesselt, an Schläuche angeschlossen, komplett hilflos - für viele Todkranke ist dies Horrorszenario Realität. Patientenverfügungen könnten ein solches Ende verhindern, doch die sind oft unklar oder nur mündlich formuliert. Der Bundestag will jetzt Klarheit schaffen.
Hamburg - Jahrelang litt Elisabeth R. an einer Krebserkrankung - und kam trotzdem alleine gut zurecht. Bis zum 23. Dezember 2005, dem Tag, an dem sie stürzte, sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog und in die Charité eingeliefert wurde. Zwei Wochen später dann der plötzliche Kollaps: Elisabeth R.s Körperfunktionen brachen vollständig zusammen - sie fiel ins Koma, wurde künstlich beatmet - gegen ihren Willen, sagen ihre Anwälte.
"Sie hatte eine glasklare Patientenverfügung", sagt Anwältin Beate Steldinger, deren Münchner Kanzlei mit dem Fall betraut war, SPIEGEL ONLINE. Zehn Jahre lang hatte Elisabeth R. diese immer wieder aktualisiert und festgeschrieben, dass sie für einen solchen Fall jegliche lebensverlängernde Maßnahmen ablehne. Auf den schriftlich geäußerten Willen der Patientin will die Betreuerin, ihre Nichte, immer wieder hingewiesen haben, doch in der Charité weigerten sich die behandelnden Mediziner nach Angaben der Anwälte, die Beatmungsgeräte abzustellen. Stattdessen, so der Vorwurf, wurde sie wochenlang künstlich am Leben gehalten, bis sie sich wund gelegen hatte. Der behandelnde Arzt wollte auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE keine Stellung nehmen, schließlich befinde er sich in einem laufenden Verfahren.
Die Münchner Kanzlei ging rechtlich gegen die Charité vor und erstattete Anzeige wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung. Das Verfahren sei kurz darauf eingestellt worden, die Beschwerde dagegen schwele noch, so Anwältin Steldinger. "Generell", sagt der ärztliche Direktor der Klinik, Professor Ulrich Frei, SPIEGEL ONLINE, "respektieren wir Patientenverfügungen. Aber man muss fragen, inwieweit sie den Ärzten eigentlich jeglichen Handlungsspielraum nehmen. Oft erfolgt die Erstellung von Verfügungen zudem fachunkundig und es kommt zu inhaltlichen Problemen."
Die 86-Jährige ist eine von rund neun Millionen Deutschen, die per Patientenverfügung erklärt haben, wie sie im Krankheitsfalle behandelt werden wollen, sollten sie nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sprechen. Und damit auch ausschließen können, gegen ihren Willen von Apparaten der Hochgerätemedizin am Leben gehalten zu werden. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2003 steht grundsätzlich fest: Ärzte müssen sich an mündliche und schriftliche Patientenverfügungen halten - sonst machen sie sich wegen Körperverletzung strafbar.
In der Praxis - dies verdeutlicht der Fall von Elisabeth R. - herrscht erhebliche Unsicherheit. Letztlich sind es die Mediziner, die über Leben und Tod entscheiden, mitunter durch Knopfdruck. Zwar geht es nicht um Sterbehilfe durch Spritzen und Überdosen oder um Sterbebegleitung, wie sie die Schweizer Organisation Dignitas durchführt. Beides ist in Deutschland eindeutig verboten.
Was für Patienten eine schriftliche Versicherung ist, unter voller Kontrolle und selbstbestimmt das Lebensende zu planen, und auch im Sterben Würde zu wahren, ist für Mediziner oft eine Gewissensfrage. Die Ärzte stehen vor der Entscheidung, was sie höher einschätzen - die Autonomie und Selbstbestimmung des Menschen oder aber die lebenserhaltende Fürsorge für einen Patienten. Oft versuchen Ärzte daher, die Möglichkeiten der Medizin voll auszuschöpfen. Dies auch, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, sie hätten auf medizinisch mögliche lebensrettende Maßnahmen verzichtet.
Schriftliche Patientenverfügungen bieten inzwischen kaum noch Konfliktpotential. Mündliche Patientenverfügungen werden von Ärzten dagegen noch immer regelmäßig angezweifelt. "Da müssen dann die Angehörigen oft einen Anwalt bemühen", sagt Steldinger. Ein solcher Fall, wenn auch kein deutscher, dürfte vielen noch in Erinnerung geblieben sein: Die amerikanische Wachkoma-Patientin Terri Schiavo, die 2005 nach der Einstellung der künstlichen Ernährung starb, sorgte für heftige Debatten. Schiavo soll, bevor sie ins Koma fiel, den Wunsch geäußert haben, bei unheilbarer Krankheit nicht künstlich am Leben erhalten zu werden - doch eine schriftliche Patientenverfügung gab es nicht.
Heute wird der Bundestag erstmals über eine gesetzliche Regelung debattieren. Noch vor der Sommerpause soll ein Gesetz verabschiedet werden. Im Kern beschäftigen die Abgeordneten zwei Fragen besonders: Darf die Autonomie eines Menschen über den Lebensschutz gestellt werden? Oder muss man Patienten auch vor sich selbst schützen und ihn gegebenenfalls auch gegen seinen Willen an Magensonde und Beatmungsgeräte anschließen? Um Missverständnisse zu vermeiden: Um Für und Wider von aktiver Sterbehilfe wird es nicht gehen. Das Parlament soll lediglich diskutieren, wie verbindlich ein vorab verfügter Willen zu sehen ist. Das ist brisant genug, und die Parteien sind sich dessen bewusst: Der Fraktionszwang ist aufgehoben, die Abgeordneten sollen unabhängig von ihrem politischen Lager argumentieren.
Unterstützer des Antrags von Joachim Stünker, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, wollen die Verbindlichkeit der Patientenverfügung in jedem Fall vergrößern und so die Selbstbestimmung bis zum Lebensende gesetzlich festschreiben. Ärzte müssten folglich einem gewünschten Behandlungsabbruch nachkommen - unabhängig von der Art der Krankheit oder dem Stadium, in das sie eingetreten ist. Unterstützt wird der Antrag auch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Kritik kommt aus dem Lager des von Vize-Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach vertretenen "Gruppenantrags", dem auch Abgeordnete von SPD und Grünen angehören. Der "Antrag Stünker" wolle das Selbstbestimmungsrechts verabsolutieren, heißt es dort. Stattdessen plädieren die Bosbach-Unterstützer dafür, die Gültigkeit von Patientenverfügungen auf die Fälle zu beschränken, in denen die Krankheit einen unumkehrbar tödlichen Verlauf nimmt. "Es gibt doch Millionen von Patientenverfügungen mit verschiedenem Inhalt. Jetzt wollen wir die nötige Rechtssicherheit schaffen", begründet Vize-Unionsfraktionschef Wolfgang Bosbach gegenüber SPIEGEL ONLINE den Antrag.
Anwältin Steldinger sieht in dem "Gruppenantrag" einen unzulässigen staatlichen Eingriff und eine massive Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von Patienten. Wenn der Tod bereits vor der Tür stünde, sei zudem ohnehin keine Patientenverfügung mehr nötig. "Aber ich muss vorher doch die Möglichkeit haben zu fragen: Möchte ich in einem solchen Zustand noch leben? Es kann nicht sein, dass mir der Staat das vorschreibt." Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe warnt vor jeglicher gesetzlicher Regelung: "Ein Gesetz wird nur neue Probleme bringen." Sterben sei "nicht normierbar, da kann es keine absolute Rechtssicherheit geben." Auch er bekommt insbesondere beim Bosbach-Antrag Magenschmerzen. Dieser führe zu einer "Lebensverlängerung um jeden Preis". Bosbach sieht die Kritik gelassen. "Das kommt für mich nicht überraschend. Herr Hoppe vertritt doch seit Jahren diesen Standpunkt."
Wie das Gesetz am Ende aussehen wird, ist nicht abzusehen - Elisabeth R. ist davon ohnehin nicht mehr betroffen. Die an inoperablem Darmkrebs im Endstadium, Lungen- und Herzversagen leidende Frau starb schließlich innerhalb weniger Tage - außerhalb der Charité und von ihren Angehörigen begleitet.
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