Pflege- zuhause, die 24 Stunden Betreuung in eigenem zuhause, häusliche Pflege informiert:
Es passiert schneller und häufiger als man denkt. Durch einen Unfall, plötzliche Krankheit oder eintretende Altersdemenz / Altersverwirrtheit verliert ein Mensch die Möglichkeit, über sich selbst zu entscheiden.
Für diesen Fall gilt es vorzusorgen. Strenge gesetzliche Regelungen, die eigentlich zum Schutz von Patienten gedacht sind, können sich auf einmal gegen den Betroffenen wenden, dem unter Missachtung der Menschenwürde das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht zu sterben verweigert wird. Dies gilt umso mehr in Fällen, in denen von einem Vormundschaftsgericht ein dem Betroffenen unbekannter Betreuer eingesetzt wird.
Die Patientenverfügung ist juristisch gesehen eine Willenserklärung Recht der Patientenverfügung hat auf Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" das Bundesjustizministerium Referentenentwurf zur Änderung des Betreuungsrechts erarbeitet, nach dem in den §1901- §1904 BGB die Patientenverfügung näher geregelt wird. Dieser Entwurf wurde nach heftigen Kontroversen schließlich zurückgezogen um die in bioethischen Grundsatzfragen übliche Vorgehensweise zu ermöglichen, wonach nicht die Regierung sondern das Parlament die Vorlagen ins Parlament einbringt. Anstelle dessen hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des SPD-Abgeordneten Stünker einen Entwurf erarbeitet, den die Bundesjustizministerin Zypries unterstützt. Ein alternativer Gesetzentwurf wurde am 23.03.2007 von den Abgeordneten Bosbach (CDU), Röspel (SPD), Winkler (Grüne) und Fricke (FDP) vorgestellt. Der Bundestag wird nach aktuellen Meldungen noch in diesem Jahr zu einer abschließenden Entscheidung der gesetzlichen Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen kommen.
Die Patientenverfügung für den medizinischen Notfall wird wahrscheinlich erstmals gesetzlich geregelt. Allerdings ist im Bundestag umstritten, in welchen Fällen Patienten künftig wirklich verbindlich festlegen dürfen, ob und wie sie behandelt werden wollen. Dies wurde bei einer dreieinhalbstündigen Grundsatzdebatte am Donnerstag klar. Ein Gesetz wird deshalb wahrscheinlich erst nächstes Jahr fertig. Die Abgeordneten sollen ohne Fraktionszwang entscheiden.
Eine optimale, praxistaugliche Patientenverfügung soll situationsbezogen sein und so konkret wie möglich die Wertvorstellungen des Betroffenen abbilden. Wie es in den Grundsätzen zur Sterbebegleitung der Bundesärztekammer (BÄK) schon seit 1998 heißt, sind Patientenverfügungen für Ärzte "verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde".
In der Vorsorgevollmacht benennen Sie einen Bevollmächtigten für den Notfall, der Sie dann in allen Bereichen vertritt, über alle finanziellen (!) und gesundheitlichen Fragen entscheidet. Durch genaue Absprache mit dem Bevollmächtigten haben Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Eine Vollmacht sollte in keinem Fall Zweifel am Eintritt ihrer Wirksamkeit zulassen. Dies wäre der Fall, wenn Sie z.B. einleitend formulieren: "Für den Fall, dass ich selbst einmal nicht mehr handeln kann ...". Damit bliebe für den Rechtsverkehr ungeklärt, ob diese Voraussetzung wirklich eingetreten ist. Bis zur Klärung dieser Frage würde viel Zeit verstreichen, wichtige Entscheidungen könnten nicht oder erst zu spät getroffen werden.
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